Der Name CLARKSON ist weltweit ein Inbegriff für hochwertige Zerspanungswerkzeuge aus Großbritannien. Mehr als 50 Jahre Erfahrung in der Herstellung und Entwicklung von Präzisionswerkzeugen haben dazu beigetragen den Namen CLARKSON weltweit zu etablieren. Innovation, Forschung sowie modernste Fertigungstechnologien haben der Firma CLARKSON zusätzliches Wachstumspotenzial gesichert. mehr

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  1. Auftragserteilung
    1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nach-stehenden Bedingungen.
    2. Etwaige Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeinen Geschäftbedingungen von Bestellern/Käufern wird widersprochen, selbst wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich erfolgt.
    3. Widerspricht der Käufer unseren allgemeinen Lieferung- und Zahlungsbedin- gungen so weisen wir den Käufer darauf hin, dass wir die Einigung zum Eigen- tumsübergang der verkauten Ware erst erklären, wenn diese vollständig bezahlt ist.
    4. Unsere Angebote sind freibleibend; dies gilt insbesondere für darin genannten Lieferfristen und Lieferumfänge. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Preise
    1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten der Verpackung und des Transports sowie alle sonstigen Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. Mindest-Auftragswert 50,-- Euro brutto; geringere Auftragswerte werden mit eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro belastet.
    2. Ist unsere Lieferung oder Leistung vertragsmäßig später als 4 Monate nach dem Abschluss des Vertrages zu erbringen, so sind wir berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretenen Erhöhungen der Gestehungskosten zusätzlich in Rechnung zu stellen, Änderungen der Umsatzsteuer berechtigen beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.
    3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind wir berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Lieferung entstehenden Erhöhung der Gestehungskosten zusätzlich in Rechnung zu stellen, wenn unsere Lieferung oder Leistung vertragsgemäß spä- ter als 6 Wochen nach Abschluss des Vertrages zu erbringen ist.
  3. Zahlung
    1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum. Skontoabzug ist nur dann zulässig, wenn sämtliche älteren Rechnungen bezahlt sind.
    2. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jährlich zu berech- nen. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens. Dem Käufer steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
    3. Eine Aufrechnung mit anderen Gegenforderungen als solchen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.
    4. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an, wenn dies vorher aus- drücklich schriftlich vereinbart wurde. Die durch Wechselannahme entstehenden Kosten, Spesen etc. trägt der Käufer. Sie sind auf Anforderung sofort zahlbar. Bei Hingabe von Wechseln oder Zahlung im Scheck-Wechsel-Verkehr wird kein Skonto gegeben.
    5. Tritt nach Annahme eines Wechsels oder Vereinbarung einer Stundung der Forderung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine nicht unwesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtig, sofortige Zahlung aller ausstehen- den Forderungen zu verlangen.
  4. Lieferungen
    1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der endgültigen Auftragsbestätigung, soweit eine solche erteilt wird, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
    2. Die Lieferfrist ist einbehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist.
    3. Bei nicht von uns verschuldeten Lieferungsverzögerungen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt- namentlich im Fall von Arbeitskämpfen – verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung von nicht nur unerheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreffen.
    4. Teillieferungen sind zulässig.
  5. Sonderwerkzeuge
    1. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Sonderanfertigungen jeweils bis zu 10% mehr oder weniger als die vereinbarte Menge zu liefern und zu berechnen. Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
  6. Versand
    1. Der Versand erfolgt auf die Gefahr des Käufers. Diese geht spätestens mit der Absendung auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, wie z.B. Anfuhr und Entladung über- nommen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
    2. Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen ohne Gewähr für den billigsten und schnellsten Weg. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verurs- achten Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
  7. Gewährleistung
    1. Für unsere Lieferungen und Leistungen leisten wir Gewähr für die Fehlerhaftigkeit nach dem jeweiligen Stand der Technik für die Dauer von 12 Monaten.
      a) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhaften Montage oder Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnützung oder Verschleiß, Nichtbeachtung von Verfahrenshinweisen oder fehlerhafte bzw. nachlässige Behandlung entstanden sind.
      b) Die Garantie verlängert sich bei Reparaturen nur auf ausgetauschte Teile um die Dauer von 3 Monaten, sie läuft frühestens bis zum Ablauf der ursprüng- lichen Gewährleitungsfrist ab.
      c) Für Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer die nach dessen billi- gem Ermessen erforderlichen Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit.
      d) Die Instandsetzung erfolgt ohne Gewähr wenn kein Mängelbericht beiliegt oder der Mangel nicht offensichtlich ist.
    2. Werden vom Käufer oder von Dritten unsere Lieferungen eigenmächtig ohne unsere schriftliche Zustimmung verändert, so haften wir nicht für die daraus ent- stehenden Folgen und Nachteile.
    3. Die Feststellung offensichtlicher Mängel ist uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Empfang der Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Hiernach verspätete Mängelrügen sind ausgeschlossen.
    4. Für alle während der Gewährleitungszeit uns rechtzeitig gemeldeten, berech- tigten Reklamation leisten wir Gewähr durch Nachbesserung bez. Nachlie- ferung. Zum Zwecke der Nachbesserung hat der Käufer die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Ist die Mängelrüge berechtigt, gehen die Frachtkosten zu unseren Lasten. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Nachlie- ferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
    5. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch im Falle fehlgeschla- gener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt oder wenn es sich um das Fehlen zugesicherter Eigenschaften handelt.
  8. Rücksendungen
    1. Die Rücksendung der Ware ist mit dem Kunden nur innerhalb von 30 Tagen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Lieferanten gestattet. Ohne eine solche schriftliche Genehmigung ist der Lieferant berechtigt, unfrei zugesandte und nicht genehmigte Rücksendungen nicht anzunehmen. Die Ware ist in einwand- freiem Zustand und in der Originalverpackung zu retournieren. Ist die Rücksendung nicht durch Verschulden des Lieferanten begründet, werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
  9. Haftung in sonstigen Fällen
    1. In allen sonstigen in diesen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelten Fällen, insbesondere bei Schlechterfüllung bei Verletzung sonstiger vorvertraglichen und vertraglichen Nebenpflichten etc., sind Ansprüche auf Schadenersatz, gleich auf welchem Rechtsgrund sie gestützt werden, insbesondere auch Ansprüche aus uner- laubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus Produkthaftung. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf unsere Mitarbeiter und Erfüllungshilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
  10. Eigentumsvorbehalte
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum des Lieferanten.
  11. Eigentums- und Urheberrechte
    1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns als Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, von uns ausgestellte Angebote, Pläne oder Konstruktionszeichnungen nur mit unserer Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen Verbindlichkeiten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen. Auf das Rechtsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Branche.
  13. Bestimmungen
    1. Etwaige Unwirksamkeiten der einen oder anderen Bestimmungen dieser Vertragsbe- dingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Kunden- und lieferantenbezogene Daten werden EDV -mäßig gespeichert und für Zwecke der Auftragsabwicklung und Statistik ausgewertet.(BDSG)

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